Öffentliche Bekanntmachung des NLWKN

NLWKN erteilt wasserrechtliche Genehmigung für schwimmende FSRU am LNG-Terminal Stade

Einleitung von Abwasser in die Elbe nur unter strengen Auflagen

Stade/Braunschweig/Norden. Das schwimmende LNG-Terminal in Stade-Bützfleth steht kurz vor der Inbetriebnahme. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat heute (am 22.12.2023) der Hanseatic Energy Hub GmbH die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Entnahme von Oberflächenwasser aus der Elbe und zur Einleitung von Abwasser sowie unverändertem Oberflächenwasser in die Elbe erteilt. Damit ist eine weitere Voraussetzung für die Inbetriebnahme der „FSRU“ (Floating Storage and Regasification Unit), einer schwimmenden Anlage zur Regasifizierung von Flüssiggas (LNG) in Stade-Bützfleth erfüllt. Die Erlaubnisse stehen unter hohen Umweltauflagen, unterstreicht die Erlaubnisbehörde in ihrer Stellungnahme.

Nach einer umfassenden und gründlichen Prüfung des Erlaubnisantrags und der hierzu von Trägern öffentlicher Belange, Naturschutz- und Umweltvereinigungen sowie Privatpersonen vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen sind die Fachleute zu dem Ergebnis gelangt, dass die beantragten Gewässerbenutzungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Erlaubnisse erteilt werden können. Aufgrund der Wasserbeschaffenheit der Elbe müssen hierbei keine Biozide eingesetzt werden.

Gewässerökologische und naturschutzfachliche Einschätzungen hatten großen Einfluss auf die Bestimmungen des finalen Erlaubnisbescheids. „Die Erlaubnisse wurden unter Berücksichtigung hoher Umweltstandards und zum Schutz des sensiblen Ökosystems mit entsprechenden umfangreichen Inhalts- und Nebenbestimmungen versehen“, sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. Diese beinhalten unter anderem eine zeitweise Beschränkung der Wasserentnahme zum Schutz der Fischfauna sowie eine enge Überwachung der Einleitungen.

Der NLWKN weist darauf hin, dass die Zustellung des Erlaubnisbescheids an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, ab der ersten Januarwoche erfolgt. Bereits jetzt und unabhängig hiervon steht der Erlaubnisbescheid auf der Internetseite des NLWKN für die Öffentlichkeit zur Einsicht bereit.

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Quelle: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) / www.nlwkn.niedersachsen.de