Genehmigung nach BImSchG rechtlich vorgeschrieben

Statement zur Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom 26. Juni 2023

Der Hanseatic Energy Hub wird, wie gesetzlich vorgeschrieben, nach 2043 kein Erdgas importieren. Es gibt keine Wahlmöglichkeit im Genehmigungsprozess, ob das LNG-Beschleunigungsgesetz angewendet werden soll. Anderslautende Behauptungen der Deutschen Umwelthilfe sind falsch.

Das Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist der rechtlich vorgeschriebene Weg für die Genehmigung aller Anlagen dieser Art. Die verfahrensführende Behörde stellt im Rahmen ihrer Prüfung sicher, dass alle nachgelagerten Gesetze angewendet werden. Dazu zählt auch das LNG-Beschleunigungsgesetz, das einen Betrieb nach 2043 nur mit Wasserstoff oder seinen Derivaten zulässt.

Der Hanseatic Energy Hub wurde seit Beginn der Planungen 2018 als zukunftsflexible Energiedrehschreibe geplant. In einer ersten Ausbaustufe soll ab 2027 ein emissionsfreies LNG-Terminal in Betrieb genommen werden, dessen Infrastruktur auch für Bio-LNG und Synthetic Natural Gas (SNG) zugelassen ist. Zugleich sind Terminal, Hafen und Infrastruktur so ausgelegt, dass eine Umstellung auf Ammoniak als wasserstoffbasierten Energieträger erfolgen kann.

Dies steht im Einklang mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz und des Berichts des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums zu Planungen und Kapazitäten der schwimmenden und festen Flüssigerdgasterminals. Dort heißt es:

„Mit der Inbetriebnahme der landseitigen Terminals steigt die in Deutschland verfügbare Importkapazität deutlich, sodass ab dem Jahr 2027 bei Realisierung aller geplanten Projekte ein zusätzlicher Sicherheitspuffer von über 30 Mrd. m³ im Jahr zur Verfügung steht. Ein Sicherheitspuffer in dieser Größe ist aus Sicht der Bundesregierung mindestens notwendig, um die Versorgungssicherheit im Hinblick auf den möglichen Ausfall von Importkapazitäten durch Havarie, Sabotage oder andere exogene Ereignisse weiterhin zu gewährleisten. Die größten Gasmengen werden derzeit aus Norwegen nach Deutschland importiert (46 Mrd. m³ jährlich, davon ca. 29 Mrd. m³ für den deutschen Verbrauch). Dieser Sicherheitspuffer ist daher insbesondere zur Absicherung gegen den Ausfall norwegischer Importe und auch zur Sicherung der Versorgung der europäischen Nachbarländer zu verstehen.“

 

Kontakt Pressestelle

Charlotte Holzum
im Auftrag der Hanseatic Energy Hub GmbH
c/o navos - Public Dialogue Consultants GmbH
Glashüttenstraße 79              
20357 Hamburg     
Telefon: 040 69 638 76 44
E-Mail: dialog@hanseatic-energy-hub.de